Schnelltests nicht mehr grundsätzlich kostenlos
In den vergangenen Monaten hat der Staat sämtliche Schnell- und PCR-Tests bezahlt. Damit ist ab Montag, 11. Oktober, Schluss. Sofern es
keinen begründeten Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion gibt, muss nun jeder selbst die Kosten für die Tests übernehmen. Aber es gibt Ausnahmen: Bei diesen Personen bleiben die Corona-Schnelltests weiterhin kostenfrei:
- Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können --> Nachweis: ärztliches Attest
- alle unter 18 Jahre --> Nachweis: Ausweis
- Studenten, nur bis 30.11.2021 --> Nachweis: Studentenausweis
- Schwangere --> Nachweis: Mutterpass
- Kontaktpersonen --> Nachweis: Schreiben Gesundheitsamt oder Warnhinweis auf Corona-Warn-App
- Besucher von Pflegeheimen, Krankenhäusern --> Nachweis der Einrichtung
- Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen --> Nachweis: Schreiben vom Gesundheitsamt
- Teilnehmende an einer Corona-Wirksamkeitsstudie --> Nachweis: Studienteilnahme
Für alle anderen Personen ist der Test kostenpflichtig!