3 G Regeln

3G und 2G in Bayern: Wo werden Tests benötigt?

Für Ungeimpfte gilt in Deutschland seit 23. August eine erweiterte Testpflicht in Innenräumen. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss sich vor dem Besuch im Restaurant, in der Kneipe oder Bar

testen lassen. 

Liegt die Inzidenz unter 35, kann diese Regel laut der aktuellen Verordnung ausgesetzt werden. In manchen Bundesländern gelten jedoch eigene, veränderte und teils verschärfte Maßnahmen. In Bayern wurden ab 1. Oktober neue Corona-Regeln beschlossen. Dazu gehören klare Regeln für Ungeimpfte.  

Die 3G-Regel gilt ab einer Inzidenz von 35 in geschlossenen Räumen – beispielsweise bei größeren Veranstaltungen oder in der Gastronomie. Zugang haben nur Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ getestete Personen. Als aktueller negativer Testnachweis anerkannt werden ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test, ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder manchmal auch ein unter Aufsicht vorgenommener Selbsttest, wenn er von der Einrichtung angeboten wird. 

Die 3G-Regel gilt unter anderem:

  • in öffentlichen und privaten Einrichtungen,
  • bei Veranstaltungen,
  • in Krankenhäusern,
  • in Sportstätten wie Fitnessstudios,
  • in Theatern, Kinos und Museen, in der Gastronomie und Beherbergung,
  • in Hochschulen, Bibliotheken und Archiven
  • in Freizeiteinrichtungen wie Bädern, Thermen, Saunen, Seilbahnen, Spielbanken, touristischen Reisebussen
  • bei körpernahen Dienstleistungen

Quelle: https://www.swp.de/panorama/corona-test-kostenpflichtig-kosten-bayern-regeln-3g-2g-59958041.html